Die Kanzlei
Seit dem Jahr 1982 befindet sich die Kanzlei am jetzigen Standort Liudostraße 4 in Lüdinghausen. Die zentrale Lage garantiert eine gute Erreichbarkeit. Parkmöglichkeit ist direkt vor dem Haus gegeben.
Vor dem Hintergrund unserer Erfahrung setzen wir Ihre Ziele mit unserem qualifizierten und engagierten Team professionell und zügig um.
Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch vor allen Zivilgerichten, Arbeitsgerichten, Familiengerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten, Strafgerichten und Verwaltungsgerichten.
Im notariellen Bereich beraten und regeln wir für Sie sämtliche Grundstücksangelegenheiten, alle gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, alle Angelegenheiten des Erbrechts, familienrechtliche Verträge, Unternehmensveräußerungen und -nachfolge sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Rechtsgebiete
Rechtsgebiete der Rechtsanwalt und Notar Michael Richter aus Lüdinghausen
Wir kümmern uns um die folgenden Rechtsgebiete:

Zivilrecht
Durch das Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern untereinander geregelt. Geprägt ist es von dem Prinzip der Gleichordnung von den am Rechtsverhältnis beteiligten Personen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist der wichtigste Gesetzestext. Im Gegensatz zu dem Privatrecht steht das öffentliche Recht.
Zu dem Zivilrecht gehören sämtliche Rechtsfragen des Alltags, weil die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen den natürlichen Personen oder zwischen juristischen Personen (z. B. Firmen, Geschäften) entstehen.
Zu dem weiten Bereich des Zivilrechts gehören unter anderem:
- Bankrecht
- Baurecht und Architektenrecht
- Erbrecht
- Forderungseinzug
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Höfeordnung
- Immobilienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Schadensersatzansprüche
- Schmerzensgeldansprüche
- Verkehrsunfallrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Zwangsvollstreckung

Notariat
Zu dem Tätigkeitsfeld eines Notars gehören Beurkundungen und Beglaubigungen von Tatsachen, Rechtsgeschäften, Beweisen, Unterschriften und die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten.
Außerdem kümmern wir uns um die folgenden Angelegenheiten:
- Erbrecht,
z. B. Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen - Familienrecht,
z. B. Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen - Gesellschaftsrecht,
z. B. Firmengründungen oder Übertragungen von Anteilen von Firmen - Grundstücksangelegenheiten,
z. B. Kaufverträge oder Übertragungen, Grundschuldbestellungen, Eintragungsbewilligungen und Löschungen - Übertragsverträge,
z. B. Hofübergabeverträge oder Schenkungen zu Lebzeiten, - Unternehmensveräußerungen
und -nachfolge - Vorsorgevollmachten
einschließlich Patientenverfügungen

Arbeitsrecht und Familienrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Wir sind unter anderem im Arbeitsrecht wie folgt tätig:
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Entwurf von Arbeits- und Dienstverträgen
- Fertigung und Überprüfung von Zeugnissen
- Kündigungsschutzprozesse
Das Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln.
Im Bereich des Familienrechts sind wir unter anderem in folgenden Bereichen tätig
- Adoptionen
- Ehescheidungen
- Sorgerechtsstreitigkeiten
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Vaterschaftsanfechtungen
- Zugewinnausgleichsansprüche

Sozialrecht
Wir vertreten Sie auch in allen Fragen des Sozialrechts sowohl außergerichtlich vor den Verwaltungsbehörden als auch vor dem Sozialgericht.

Strafrecht
Zu dem Strafrecht gehören alle Rechtsnormen, welche den Umfang und den Inhalt von staatlichen Strafbefugnissen bestimmen. Man findet alle gesetzlichen Vorschriften des Strafrechts im Strafgesetzbuch (StGB). Es ist in einen allgemeinen Teil unterteilt sowie in einen besonderen Teil.
Zu dem Strafrecht gehören auch die Voraussetzungen, sowie die Rechtsfolgen der Straftat. Dagegen enthält das formelle Strafrecht die Normen über den Ablauf eines Strafverfahrens.

Ordnungswidrigkeitenrecht
Gemäß § 1 Abs. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bezeichnet man eine „Ordnungswidrigkeit“ als rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand von einem Gesetz verwirklicht, welches mit einer Geldbuße geahndet wird. Dies kann in verschiedene Rechtsbereiche fallen:
- Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße
- Gewerberecht
- Straßenverkehrsrecht
- Verwaltungsrecht